
Update 03.04.2022
Aufgrund der Änderung der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt nun ab dem 03.04.2022 folgendes:
- Der Besuch des Tanzzentrums (sowohl Kurse als auch Tanzpartys) ist wieder ohne Berechtigungsnachweis (geimpft, genesen, getestet) möglich.
- Die Zugangskontrollen am Eingang entfallen und alle gesammelten Daten über Ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis werden durch uns unwiderruflich gelöscht.
- Die Maskenpflicht innerhalb des Tanzzentrums entfällt (ein freiwilliges Tragen der Maske ist jedoch selbstverständlich jederzeit möglich).
- Für alle regelmäßigen Übungs-Tanzpartys ist keine Reservierung per Mail mehr erforderlich.
Wir bitten Sie trotz aller Lockerungen auch weiterhin um ein verantwortungsvolles Miteinander & gegenseitige Rücksichtnahme!